Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

evoak GmbH · Stand: 13.07.2026, Version 1.0 · Portal-Dokumentversion 2026-07

1. Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis

(1) Anbieter des unter https://app.evoak.ai/ erreichbaren Portals und Vertragspartner ist die evoak GmbH, Fürstenauer Weg 9, 49577 Ankum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 222475, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Seggelmann, E-Mail: info@evoak.ai (nachfolgend „evoak“).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Registrierung, Bereitstellung und Nutzung des evoak-Portals einschließlich kostenfreier Zugänge, Testphasen, entgeltlicher Abonnements und ergänzender digitaler Leistungen.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.

(4) Nutzt eine natürliche Person das Portal für ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation, versichert sie, zur Registrierung, Bestellung und Abgabe der damit verbundenen Erklärungen berechtigt zu sein. Vertragspartner und Kunde ist das bei der Registrierung oder Bestellung bezeichnete Unternehmen; bei selbstständig tätigen natürlichen Personen kann dies die registrierende Person selbst sein.

(5) Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und die im Bestellprozess ausgewiesene Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn evoak ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Registrierung, Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB

(1) Die Nutzung des Portals setzt grundsätzlich eine Registrierung voraus. Bei der Registrierung sind vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen. Registrierende Personen müssen mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein. Änderungen der hinterlegten Angaben sind unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren.

(2) Bei einem kostenfreien Zugang kommt der Nutzungsvertrag zustande, sobald die registrierende Person die Registrierung nach aktiver Bestätigung dieser AGB abschließt und evoak das Nutzerkonto freischaltet oder die Nutzung des Portals ermöglicht.

(3) Die Darstellung entgeltlicher Tarife und Leistungen im Portal stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Vor Abgabe einer Bestellung werden dem Kunden insbesondere der gewählte Tarif, der Leistungsumfang, der Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, der Abrechnungszeitraum, die Vertragslaufzeit, eine etwaige automatische Verlängerung und die verfügbaren Zahlungsmittel angezeigt. Eingabefehler können vor Abgabe der Bestellung erkannt und berichtigt werden.

(4) Die jeweils geltenden AGB und die Datenschutzerklärung sind vor Abschluss der Registrierung und vor Abgabe einer entgeltlichen Bestellung über eindeutig bezeichnete Links abrufbar und können gespeichert oder ausgedruckt werden. Der Kunde bestätigt die Geltung dieser AGB durch aktives Setzen eines nicht vorangekreuzten Kontrollkästchens. Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung wird gesondert bestätigt; diese Bestätigung ist keine datenschutzrechtliche Einwilligung.

(5) Mit Betätigung der eindeutig beschrifteten Bestellschaltfläche, insbesondere „Zahlungspflichtig bestellen“, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des ausgewählten Vertrags ab. evoak nimmt dieses Angebot durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, die Freischaltung der entgeltlichen Funktionen oder den Beginn der Leistungserbringung an, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

(6) evoak übermittelt dem Kunden die Vertragsbestätigung einschließlich der bei Vertragsschluss geltenden Fassung dieser AGB in speicherbarer Form an die hinterlegte E-Mail-Adresse. evoak protokolliert zu Nachweiszwecken insbesondere Datum und Uhrzeit des Vertragsschlusses, das Nutzer- bzw. Kundenkonto, die verwendete IP-Adresse sowie die Versionsnummern der bestätigten AGB und der zur Kenntnis genommenen Datenschutzerklärung.

(7) evoak ist berechtigt, Registrierungen und Bestellungen abzulehnen oder von einer angemessenen Prüfung der Identität, Vertretungsberechtigung, Unternehmereigenschaft oder Zahlungsfähigkeit abhängig zu machen.

3. Gegenstand und Umfang der Leistungen

(1) evoak stellt einen digitalen, KI-gestützten Agenten bereit, der Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte in Entwicklungs- und Transformationsphasen insbesondere bei der Strukturierung von Sachverhalten, der Reflexion von Handlungsoptionen, der Aufbereitung von Informationen und der Vorbereitung eigener Entscheidungen unterstützt.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Diese kann insbesondere Dialogfunktionen, strukturierte Fragen, Auswertungen, Empfehlungen, Roadmaps, Datei- und Dateneingaben, Verlaufsfunktionen, Exporte sowie Funktionen für Unternehmens- oder Teamkonten umfassen.

(3) evoak schuldet die Bereitstellung der vereinbarten digitalen Funktionen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen, persönlichen oder sonstigen Erfolg. Die Leistungen stellen keine erfolgsbezogene Unternehmensberatung dar. Persönliche Beratungs-, Coaching-, Schulungs- oder sonstige Dienstleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.

(4) evoak darf zur Leistungserbringung eigene Beschäftigte, verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer sowie Hosting-, Datenbank-, Kommunikations-, Zahlungs- und KI-Dienstleister einsetzen. Die Verantwortung von evoak für die vertragsgemäße Leistungserbringung bleibt unberührt.

(5) Als Test-, Beta-, Pilot- oder Vorschaufunktion gekennzeichnete Leistungen können einen eingeschränkten Funktionsumfang aufweisen, geändert oder eingestellt werden. Sie sind nur dann Teil eines verbindlichen Leistungsumfangs oder Servicelevels, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. KI-gestützte Ausgaben und Verantwortung für Entscheidungen

(1) Das Portal weist in geeigneter Weise darauf hin, dass Nutzer mit einem KI-System interagieren und dass Inhalte automatisiert erzeugt werden. Dies gilt insbesondere für dialogbasierte Funktionen und KI-generierte Ausgaben.

(2) KI-gestützte Ausgaben beruhen auf statistischen und automatisierten Verfahren. Sie können trotz sorgfältiger technischer Ausgestaltung unzutreffend, unvollständig, missverständlich, veraltet, verzerrt oder für den konkreten Einzelfall ungeeignet sein. Eine sprachlich überzeugende Darstellung ist kein Nachweis für sachliche Richtigkeit.

(3) Der Kunde bleibt für sämtliche auf Grundlage des Portals getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen, Unterlassungen und Mitteilungen verantwortlich. Er hat Ausgaben vor ihrer Verwendung durch fachkundige Personen auf Richtigkeit, Aktualität, Plausibilität, Rechtmäßigkeit, Diskriminierungsfreiheit und Eignung für den jeweiligen Zweck zu prüfen und erforderlichenfalls weitere Informationsquellen oder fachliche Beratung heranzuziehen.

(4) Das Portal ersetzt insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Anlage-, Versicherungs-, medizinische, psychologische, arbeitsrechtliche, personalwirtschaftliche oder sonstige erlaubnispflichtige beziehungsweise berufsrechtlich geregelte Beratung. Entsprechende Entscheidungen dürfen nicht allein auf Ausgaben des Portals gestützt werden.

(5) Das Portal ist nicht für die selbstständige oder allein maßgebliche Entscheidung über natürliche Personen bestimmt, wenn diese Entscheidung rechtliche Wirkung entfaltet oder die betroffene Person in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigt. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen über Einstellung, Beförderung, Leistungsbewertung, Vergütung, Kündigung, Kreditwürdigkeit, Versicherungen oder den Zugang zu wesentlichen Leistungen.

(6) Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, nimmt das Portal keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen des Kunden vor, führt keine Zahlungen aus und löst keine Maßnahmen in Drittsystemen autonom aus. Eine angemessene menschliche Aufsicht ist jederzeit sicherzustellen.

5. Nutzerkonten, Berechtigungen und technische Voraussetzungen

(1) Zugangsdaten sind personengebunden, geheim zu halten und durch angemessene Passwörter sowie die angebotenen Sicherheitsfunktionen zu schützen. Eine gemeinsame Nutzung persönlicher Nutzerkonten oder die Weitergabe von Zugangsdaten ist nicht zulässig.

(2) Der Kunde ist für die Einrichtung, Zuordnung und Entfernung seiner autorisierten Nutzer sowie für die sachgerechte Vergabe von Rollen und Berechtigungen verantwortlich. Bei Unternehmens- oder Teamkonten kann ein vom Kunden benannter Administrator Nutzerkonten und die innerhalb der Organisation freigegebenen Inhalte nach Maßgabe des jeweiligen Berechtigungskonzepts verwalten.

(3) Der Kunde hat evoak unverzüglich über einen vermuteten oder festgestellten Missbrauch, eine Kompromittierung von Zugangsdaten oder einen unberechtigten Zugriff zu informieren. evoak darf betroffene Zugangsdaten zurücksetzen, eine erneute Authentifizierung verlangen oder Nutzerkonten vorübergehend sperren, soweit dies zum Schutz des Portals, des Kunden oder Dritter erforderlich ist.

(4) Der Kunde stellt auf eigene Kosten geeignete Endgeräte, einen aktuellen unterstützten Browser, eine hinreichende Internetverbindung und eine angemessene Absicherung seiner Systeme bereit. Funktionsbeeinträchtigungen, die ausschließlich auf nicht unterstützten oder unsicheren Systemen des Kunden beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von evoak.

6. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung

(1) Der Kunde darf das Portal ausschließlich im Rahmen des Vertrags, der geltenden Gesetze und der Rechte Dritter nutzen. Er trägt dafür Sorge, dass auch seine autorisierten Nutzer diese Vorgaben einhalten.

(2) Der Kunde darf nur solche Informationen, Dateien und sonstigen Inhalte in das Portal eingeben oder hochladen, zu deren Nutzung und Verarbeitung er berechtigt ist. Er ist insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen sowie die erforderliche Information betroffener Personen verantwortlich.

(3) Das Portal ist grundsätzlich nicht für die Eingabe besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO oder personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten bestimmt. Solche Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine hierfür ausdrücklich freigegebene Funktion besteht, die Parteien die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geklärt haben und eine ausreichende Rechtsgrundlage vorliegt.

(4) Untersagt sind insbesondere die Eingabe oder Verbreitung rechtswidriger, diskriminierender, beleidigender, bedrohender, täuschender, schädlicher oder Rechte Dritter verletzender Inhalte sowie die Nutzung des Portals zur Vorbereitung oder Durchführung rechtswidriger Handlungen.

(5) Der Kunde darf keine Sicherheitsmechanismen umgehen, keine fremden Konten oder Daten auslesen, keine Schadsoftware übertragen, keine unverhältnismäßige Systemlast erzeugen und keine automatisierten Zugriffe, Scraping-, Crawling- oder Extraktionsverfahren einsetzen, soweit evoak diese nicht ausdrücklich freigegeben hat.

(6) Reverse Engineering, Dekompilierung, Nachbau oder sonstige Analyse des Portals sind nur im zwingend gesetzlich zulässigen Umfang gestattet. Eine systematische Nutzung von Ausgaben, Schnittstellen oder Daten zur Entwicklung, zum Training oder zur Verbesserung eines konkurrierenden Produkts ist unzulässig.

(7) Der Kunde darf Ausgaben des Portals nicht als von evoak fachlich geprüft, garantiert oder verbindlich freigegeben darstellen. Gesetzliche Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Transparenzpflichten des Kunden bleiben unberührt.

(8) Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten und wird evoak deshalb von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde evoak von berechtigten Ansprüchen und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. evoak wird den Kunden unverzüglich informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.

7. Rechte am Portal, an Kundeninhalten und an Ausgaben

(1) Sämtliche Rechte an der Software, der technischen Architektur, den Benutzeroberflächen, Datenbanken, Marken, Kennzeichen, Vorlagen, Methoden und sonstigen Bestandteilen des Portals verbleiben bei evoak oder den jeweiligen Lizenzgebern.

(2) evoak räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das Portal im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Rechte autorisierter Nutzer leiten sich ausschließlich vom Recht des Kunden ab.

(3) Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Kunden oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt evoak für die Vertragsdauer die zur Erbringung, Sicherung, Wartung und Fehlerbehebung erforderlichen, räumlich nicht beschränkten Nutzungsrechte ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Rechtsgrundlage oder Vereinbarung.

(4) Soweit an KI-generierten Ausgaben Rechte entstehen und evoak darüber verfügen kann, erhält der Kunde hieran ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke. Ausgaben können inhaltsgleich oder ähnlich auch für andere Nutzer erzeugt werden. evoak gewährleistet weder die urheberrechtliche Schutzfähigkeit noch die Ausschließlichkeit oder Freiheit von Rechten Dritter.

(5) Kundeninhalte werden weder von evoak noch von eingesetzten KI-Dienstleistern zum Training allgemein verfügbarer KI-Modelle verwendet.

(6) evoak darf anonymisierte oder hinreichend aggregierte Nutzungs- und Betriebsdaten, die weder einer natürlichen Person noch einem bestimmten Kunden zugeordnet werden können, zur statistischen Auswertung, Qualitätssicherung, Sicherheit und Weiterentwicklung des Portals verwenden.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien behandeln alle im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder nach den Umständen als vertraulich erkennbaren Informationen geheim. Die Informationen dürfen nur zur Durchführung des Vertrags verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die sie hierfür benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die andere Partei ist, soweit zulässig, vorab zu informieren.

(3) evoak verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der für das Portal geltenden Datenschutzerklärung. Soweit evoak personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Weisungen und der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich.

(4) Bei Unternehmens- oder Teamkonten ist der Kunde dafür verantwortlich, seine autorisierten Nutzer über interne Administratorrechte, Einsichts- und Auswertungsmöglichkeiten sowie die Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen des Kundenkontos zu informieren.

9. Preise, Abrechnung und Zahlung

(1) Es gelten die im Bestellprozess oder in einem individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Entgelte für Abonnements werden für den jeweils ausgewiesenen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Der Kunde ermächtigt evoak und den eingesetzten Zahlungsdienstleister, wiederkehrende Entgelte nach Maßgabe des gewählten Tarifs über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmittel können je nach Land, Tarif und Zahlungsdienstleister variieren.

(3) Rechnungen werden elektronisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse oder im Kundenkonto bereitgestellt. Der Kunde hat seine Rechnungsanschrift, Unternehmensdaten und gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vollständig und richtig anzugeben. Mehraufwendungen oder Steuern, die auf unrichtigen Angaben des Kunden beruhen, können dem Kunden berechnet werden, soweit er dies zu vertreten hat.

(4) Soweit keine abweichende Zahlungsfrist ausgewiesen ist, sind Rechnungen mit Zugang fällig. Bei fehlgeschlagenem Einzug oder Zahlungsverzug kann evoak den Kunden zur Zahlung auffordern und nach angemessener Fristsetzung den entgeltlichen Zugang bis zum vollständigen Ausgleich sperren. Gesetzliche Verzugszinsen und weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

10. Testphasen und besondere Angebote

(1) Soweit evoak eine kostenfreie oder vergünstigte Testphase anbietet, ergeben sich deren Dauer, Funktionsumfang und Bedingungen aus dem jeweiligen Angebot. Eine automatische Umwandlung in ein entgeltliches Abonnement erfolgt nur, wenn dies vor Beginn der Testphase klar ausgewiesen wurde und der Kunde die entgeltliche Bestellung nach Maßgabe von Ziffer 2 abgegeben hat.

(2) Testphasen und Aktionsangebote können auf einen Zugang je Kunde beschränkt werden. evoak darf missbräuchlich mehrfach angelegte Testkonten zusammenführen, einschränken oder beenden.

11. Verfügbarkeit, Wartung, Support und Weiterentwicklung

(1) evoak bemüht sich um eine dem Stand der Technik entsprechende und für digitale Dienste übliche Verfügbarkeit. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder Reaktionszeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einem Servicelevel oder individuellen Vertrag vereinbart wurde.

(2) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund planmäßiger Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technischer Störungen, höherer Gewalt oder Ausfällen von Telekommunikations-, Hosting-, Datenbank-, KI- oder sonstigen Drittanbietern auftreten. Planbare Wartungsarbeiten werden, soweit zumutbar, so durchgeführt, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.

(3) Supportanfragen können an info@evoak.ai gerichtet werden. Art und Umfang des Supports richten sich nach dem gewählten Tarif oder einer individuellen Vereinbarung.

(4) evoak darf das Portal und seine Funktionen weiterentwickeln, ändern oder technisch anpassen, wenn dies der Sicherheit, Rechtskonformität, technischen Fortentwicklung, Fehlerbehebung oder Verbesserung dient und die vereinbarte Kernleistung nicht unzumutbar beeinträchtigt. Über wesentliche nachteilige Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert; soweit ihm ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, kann er den betroffenen Vertrag zum Änderungszeitpunkt kündigen.

(5) Der Kunde soll von für ihn wesentlichen Inhalten und Ausgaben in angemessenen Abständen eigene Exporte oder Sicherungskopien erstellen, soweit das Portal entsprechende Funktionen bereitstellt. Die betrieblichen Sicherungen von evoak ersetzen keine vom Kunden für seine eigenen Zwecke erforderliche Dokumentation oder Archivierung.

12. Mängelrechte

(1) Für entgeltliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Der Kunde hat erkennbare Störungen oder Mängel unverzüglich und so konkret wie möglich zu melden und evoak die zur Prüfung und Behebung erforderlichen Informationen bereitzustellen.

(2) evoak ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen, eine zumutbare Ersatzlösung bereitstellen oder die betroffene Funktion erneut erbringen. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung bleiben unberührt.

(3) Keine Mängelansprüche bestehen, soweit eine Beeinträchtigung allein auf einer vertragswidrigen Nutzung, nicht unterstützten Systemen, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, unrichtigen Eingaben, fehlender Internetverbindung oder einem sonstigen Verantwortungsbereich des Kunden beruht.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung von evoak für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Ziffer 13 bleibt unberührt.

13. Haftung

(1) evoak haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet evoak nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von evoak bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer von evoak.

(4) Die Pflicht des Kunden, KI-gestützte Ausgaben eigenverantwortlich zu prüfen und Entscheidungen nicht ungeprüft hierauf zu stützen, bleibt bei der Beurteilung von Mitverursachung und Schadensminderung nach den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Zwingende Haftungstatbestände werden dadurch nicht eingeschränkt.

14. Sperrung und Maßnahmen bei Pflichtverletzungen

(1) evoak darf den Zugang ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzung, eine Gefährdung der Sicherheit, einen unberechtigten Zugriff, einen erheblichen Zahlungsverzug oder eine sonstige wesentliche Pflichtverletzung bestehen.

(2) Soweit der Zweck der Maßnahme hierdurch nicht gefährdet wird, informiert evoak den Kunden vorab oder unverzüglich nachträglich über Grund und voraussichtliche Dauer der Sperrung und gibt ihm Gelegenheit zur Abhilfe. Die Maßnahme ist auf das erforderliche und angemessene Maß zu beschränken. Nach Wegfall des Grundes wird der Zugang wiederhergestellt.

15. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Bestellprozess, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Bei entgeltlichen Abonnements beginnt sie mit Vertragsschluss oder zu dem ausdrücklich vereinbarten späteren Zeitpunkt.

(2) Bei wiederkehrender Abrechnung verlängert sich der Vertrag jeweils um den im Bestellprozess ausgewiesenen Verlängerungszeitraum, wenn er nicht vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Fehlt eine ausdrückliche Angabe zum Verlängerungszeitraum, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat.

(3) Die ordentliche Kündigung kann über die hierfür vorgesehene Funktion im Kundenkonto oder in Textform an info@evoak.ai erklärt werden. Sie wird zum Ende des laufenden Vertrags- oder Abrechnungszeitraums wirksam. Bereits entrichtete Entgelte werden nur erstattet, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung erheblich verletzt und die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, soweit sie gesetzlich entbehrlich ist.

(5) Kostenfreie Nutzerkonten können vom Kunden jederzeit beendet werden. evoak kann einen ausschließlich kostenfreien Zugang mit einer Frist von 14 Tagen kündigen; bei Rechtsverstößen, Sicherheitsrisiken oder Missbrauch bleibt eine sofortige Sperrung oder Kündigung zulässig.

16. Folgen der Vertragsbeendigung

(1) Mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung endet das Recht zur Nutzung der betroffenen entgeltlichen Funktionen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Inhalte und Ausgaben vor Vertragsende über die verfügbaren Exportfunktionen zu sichern.

(2) evoak löscht oder anonymisiert die im aktiven Portal gespeicherten Kundeninhalte nach Vertragsende, sobald sie für die Abwicklung des Vertragsendes, einen dem Kunden eingeräumten Exportzeitraum und die Prüfung etwaiger Ansprüche nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, überwiegenden berechtigten Gründe, Sicherheitsvorfälle oder abweichenden Vereinbarungen entgegenstehen. Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Backupzyklen überschrieben. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(3) Regelungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus gelten sollen, bleiben wirksam. Dies betrifft insbesondere Vertraulichkeit, geistige Eigentumsrechte, Zahlungsansprüche, Haftung sowie die Aufbewahrung von Vertrags- und Nachweisdaten.

17. Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden können. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Energie- oder Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe von erheblichem Ausmaß sowie Ausfälle zentraler Infrastruktur- oder Cloudanbieter.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen und bemüht sich um eine angemessene Schadensminderung. Dauert die Beeinträchtigung länger als 30 Tage an und ist der Vertragszweck wesentlich betroffen, kann jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform kündigen.

18. Änderungen dieser AGB

(1) Für neue Registrierungen und Bestellungen gilt die jeweils bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen für bestehende Verträge bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Kunden.

(2) evoak darf bestehende Verträge mit angemessener Vorankündigung an zwingende Gesetzesänderungen, höchstrichterliche Rechtsprechung, verbindliche behördliche Vorgaben oder notwendige Sicherheitsanforderungen anpassen, soweit die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt und das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht wesentlich verändert. Über solche Änderungen wird der Kunde in Textform informiert. Soweit eine Änderung für den Kunden wesentlich nachteilig ist, kann er den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

19. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Vorschriften, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Osnabrück. evoak bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben oder individuell vereinbart ist. Die Übertragung des Vertrags oder wesentlicher Rechte hieraus durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von evoak; § 354a HGB bleibt unberührt.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Bei Übersetzungen dieser AGB ist im Fall von Widersprüchen die deutsche Fassung maßgeblich.